Erstausstattung
Was steht dir zu?
Berechne deinen Anspruch auf Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II.
Wann besteht Anspruch auf Erstausstattung?
- Erste eigene Wohnung (z.B. nach Obdachlosigkeit)
- Nach Brand, Hochwasser oder anderem Totalverlust
- Nach Trennung / Scheidung (neue Haushaltsgründung)
- Schwangerschaft und Geburt eines Kindes
Wähle die Gegenstände aus, die du benötigst. Die angegebenen Beträge sind Richtwerte und können je nach Kommune abweichen.
Wohnungserstausstattung0 / 9
Kuechenausstattung0 / 6
Bekleidungserstausstattung0 / 4
Schwangerschaft / Baby0 / 5
Deine Erstausstattung
Wähle Gegenstände aus, um deinen Anspruch zu berechnen.