Erstausstattung

Was steht dir zu?

Berechne deinen Anspruch auf Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II.

Wann besteht Anspruch auf Erstausstattung?

  • Erste eigene Wohnung (z.B. nach Obdachlosigkeit)
  • Nach Brand, Hochwasser oder anderem Totalverlust
  • Nach Trennung / Scheidung (neue Haushaltsgründung)
  • Schwangerschaft und Geburt eines Kindes

Wähle die Gegenstände aus, die du benötigst. Die angegebenen Beträge sind Richtwerte und können je nach Kommune abweichen.

Wohnungserstausstattung
0 / 9

Kuechenausstattung
0 / 6

Bekleidungserstausstattung
0 / 4

Schwangerschaft / Baby
0 / 5

Deine Erstausstattung

Wähle Gegenstände aus, um deinen Anspruch zu berechnen.