Mietspiegel

Ist deine Miete angemessen?

Prüfe deine Bruttokaltmiete gegen die Angemessenheitsgrenze nach § 22 SGB II.

Deine Angaben

Hintergrund: KdU & Angemessenheitsgrenzen

Was ist die "Bruttokaltmiete"?

Die Bruttokaltmiete setzt sich zusammen aus der Kaltmiete (Grundmiete) und den kalten Nebenkosten (z.B. Wasser, Muellabfuhr, Hausmeister). Die Heizkosten werden getrennt betrachtet. Beim Bürgergeld prüft das Jobcenter, ob die Bruttokaltmiete innerhalb der oertlichen Angemessenheitsgrenze liegt.

Wie werden Angemessenheitsgrenzen ermittelt?

Jede Kommune erstellt ein sogenanntes "schluessiges Konzept", das die oertlichen Mietverhaeltnisse analysiert und daraus Obergrenzen ableitet. Diese richten sich nach der Haushaltgroesse und dem lokalen Mietniveau. Hat eine Kommune kein schluessiges Konzept, werden haeufig die Werte der Wohngeldtabelle plus 10% als Richtwert herangezogen.

Was tun, wenn die Miete zu hoch ist?

  • Pruefe, ob die Kostensenkungsaufforderung formal korrekt ist
  • Dokumentiere aktiv deine Bemühungen, eine guenstigere Wohnung zu finden
  • Lege Widerspruch ein, wenn du die Berechnung für fehlerhaft haeltst
  • Nutze die 6-monatige Uebernahmezeit, um Alternativen zu prüfen
  • Lass dich durch unseren KI-Berater individuell beraten

Hinweis / Haftungsausschluss

Dieser Rechner dient ausschliesslich der unverbindlichen Orientierung. Die angezeigten Angemessenheitsgrenzen basieren auf oeffentlich verfuegbaren Richtwerten und koennen von den tatsaechlich gueltigen Werten deiner Kommune abweichen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Fuer verbindliche Auskuenfte wende dich an dein Jobcenter oder eine anerkannte Beratungsstelle.

Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 1 SGB II