Umzug
Umzugskosten berechnen
Berechne deinen Anspruch auf Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II.
Wann werden Umzugskosten übernommen?
- Das Jobcenter hat den Umzug vorher genehmigt (Zusicherung)
- Oder der Umzug ist "notwendig" (z.B. zu teure Wohnung, Job in anderer Stadt)
- Gesundheitliche Gründe (z.B. Barrierefreiheit)
- Häusliche Gewalt oder unzumutbare Wohnsituation
WICHTIG: Zusicherung VOR dem Umzug einholen!
Das Jobcenter muss den Umzug VORHER genehmigen. Ohne Zusicherung werden die Kosten normalerweise NICHT erstattet. Stelle den Antrag mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Umzug.
Standard-Umzugskosten0 / 9
Individuelle Kosten
€
Falls alte und neue Wohnung zeitgleich bezahlt werden müssen (max. 1 Monat)
€
Wird als zinsloses Darlehen gewährt und muss zurückgezahlt werden
Deine Umzugskosten
Wähle Kostenposten aus und gib individuelle Beträge ein, um deinen Anspruch zu berechnen.