Umzug

Umzugskosten berechnen

Berechne deinen Anspruch auf Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II.

Wann werden Umzugskosten übernommen?

  • Das Jobcenter hat den Umzug vorher genehmigt (Zusicherung)
  • Oder der Umzug ist "notwendig" (z.B. zu teure Wohnung, Job in anderer Stadt)
  • Gesundheitliche Gründe (z.B. Barrierefreiheit)
  • Häusliche Gewalt oder unzumutbare Wohnsituation

WICHTIG: Zusicherung VOR dem Umzug einholen!

Das Jobcenter muss den Umzug VORHER genehmigen. Ohne Zusicherung werden die Kosten normalerweise NICHT erstattet. Stelle den Antrag mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Umzug.

Standard-Umzugskosten
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Individuelle Kosten

Falls alte und neue Wohnung zeitgleich bezahlt werden müssen (max. 1 Monat)

Wird als zinsloses Darlehen gewährt und muss zurückgezahlt werden

Deine Umzugskosten

Wähle Kostenposten aus und gib individuelle Beträge ein, um deinen Anspruch zu berechnen.