Erfasse deine monatlichen Einnahmen und sieh, wie viel auf dein Bürgergeld angerechnet wird (§ 11b SGB II).
Noch keine Einnahmen erfasst
Klicke auf "Hinzufügen", um deine erste Einnahme einzutragen.
Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklaerung.