Bürgergeld

Berechne dein Bürgergeld

Berechne deinen monatlichen Anspruch nach SGB II - in 4 Schritten.

1
2
3
4
BedarfsgemeinschaftWohnenEinkommenErgebnis

Wer gehoert zu deiner Bedarfsgemeinschaft?

Zur Bedarfsgemeinschaft gehoerst du, dein Partner und unverheiratete Kinder unter 25 Jahren im Haushalt.

Du (Antragsteller/in)

Hauptleistungsberechtigte/r

Bürgergeld-Rechner — wie viel steht dir zu?

Berechne in 2 Minuten deinen Bürgergeld-Anspruch nach SGB II — Regelsatz, Mehrbedarfe, KdU, Einkommens-Anrechnung und Freibetraege auf einen Blick.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Anspruch auf Bürgergeld nach SGB II hat, wer das 15. Lebensjahr vollendet hat und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, erwerbsfaehig ist (mindestens 3 Stunden taeglich arbeiten kann), hilfebeduerftig ist und seinen gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Hilfebeduerftig bedeutet: Du kannst deinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen oder Vermoegen sichern.

Aus welchen Bestandteilen setzt sich Bürgergeld zusammen?

  • Regelbedarf — Stufe 1: 563 EUR (Alleinstehende), Stufe 2: 506 EUR/Person (Paare), gestaffelt für Kinder
  • Mehrbedarfe nach § 21 SGB II — z.B. für Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte, kostenaufwaendige Ernaehrung
  • Kosten der Unterkunft (KdU) nach § 22 SGB II — Kaltmiete, Nebenkosten, Heizung in angemessener Höhe
  • Einmalige Leistungen — z.B. Erstausstattung Wohnung, Schwangerschaftsbekleidung, mehrtaegige Klassenfahrten
  • Sozialversicherungsbeitraege — Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

Wie wird Einkommen angerechnet?

Vom Brutto-Einkommen werden nach § 11b SGB II Freibetraege abgezogen, bevor die Anrechnung auf den Bedarf erfolgt:

  • Grundfreibetrag: 100 EUR pauschal (deckt Werbungskosten + Versicherungen)
  • Freibetrag Stufe 1: 20% von 100,01-1000 EUR
  • Freibetrag Stufe 2: 30% von 1000,01-1200 EUR (1500 EUR bei minderjaehrigen Kindern)
  • Kindergeld wird NICHT angerechnet — du behaeltst es

Haeufig gestellte Fragen

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft (BG)?

Zur BG gehoeren alle Personen im selben Haushalt, die wirtschaftlich zusammenleben: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Paare in eheaehnlicher Gemeinschaft und minderjaehrige Kinder. Der Bedarf wird gemeinsam berechnet, Einkommen wird gemeinsam angerechnet.

Wie hoch ist das Schonvermögen?

In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) gilt erhoehtes Schonvermögen: 40.000 EURfür die antragstellende Person plus 15.000 EUR für jede weitere BG-Person. Nach der Karenz: 15.000 EUR pro Person.

Was passiert bei Sanktionen?

Bei Pflichtverletzungen kann das Jobcenter den Regelsatz um 10-30% kürzen. Sanktionen sind oft anfechtbar — z.B. wenn keine Anhoerung stattfand oder ein wichtiger Grund vorlag.

Welche Bescheide sind besonders fehleranfaellig?

Erfahrungsgemaess am haeufigsten Fehler bei: Mehrbedarfe (oft vergessen), Heizkosten-Kürzungen ohne schluessiges Konzept, falsche Einkommensanrechnung bei selbststaendigem Nebeneinkommen, fehlende Berechnung der Karenzzeit.

Verwandte Rechner

Bekommst du laut Bescheid weniger als hier berechnet?

Lade deinen Bescheid hoch — unsere KI prüft in unter einer Minute, was fehlt und erstellt dir den passenden Widerspruch.

Rechtsgrundlage: § 19-22, § 11-11b, § 21 SGB II